{"id":7036,"date":"2019-11-22T08:33:02","date_gmt":"2019-11-22T07:33:02","guid":{"rendered":"https:\/\/stacaravanoutlet.nl\/?page_id=7036"},"modified":"2023-05-31T16:11:09","modified_gmt":"2023-05-31T14:11:09","slug":"geschaeftsbedingungen","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/staging.stacaravanoutlet.nl\/de\/geschaeftsbedingungen\/","title":{"rendered":"Gesch\u00e4ftsbedingungen"},"content":{"rendered":"\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>GRIFTDIJK B.V. ALLGEMEINE VERKAUFS- UND LIEFERBEDINGUNGEN<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die folgenden Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen, hinterlegt bei der Handelskammer in Arnheim unter der Track-Nr. 092.09699 gelten f\u00fcr jeden Verkauf und jede Lieferung von Waren und Dienstleistungen f\u00fcr K\u00e4ufer\/Auftraggeber. Abweichungen von diesen Gesch\u00e4ftsbedingungen gelten nur, wenn sie von uns schriftlich best\u00e4tigt werden.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>ARTIKEL 1 \u2013 DEFINITION<\/strong><br>Im Sinne der Bestimmungen dieser Gesch\u00e4ftsbedingungen ist ein Wohnwagen sowie ein Mobilheim\/Chalet ausdr\u00fccklich auch f\u00fcr den nicht st\u00e4ndigen Aufenthalt im Erholungssinne bestimmt.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>ARTIKEL 2 \u2013 DIE VEREINBARUNG<\/strong><br>Alle Angebote und Kostenvoranschl\u00e4ge sind lediglich Richtwerte.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Bei der vereinbarten Lieferfrist handelt es sich um einen voraussichtlichen Termin. Bei \u00dcberschreitung des in diesem Kaufvertrag vereinbarten Termins kann der K\u00e4ufer den Verk\u00e4ufer schriftlich in Verzug setzen. Hat der Verk\u00e4ufer 6 Monate nach Inverzugsetzung nicht geliefert, hat der K\u00e4ufer das Recht, den Vertrag ohne gerichtliche Intervention f\u00fcr aufgel\u00f6st zu erkl\u00e4ren. Der K\u00e4ufer muss schriftlich mitteilen, dass er vom Vertrag zur\u00fccktritt.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Dies muss innerhalb einer Woche nach dieser Mitteilung schriftlich erfolgen. In diesem Fall hat der Verk\u00e4ufer Anspruch auf Ersatz der entstandenen Kosten, die auf 1 % des vereinbarten Verkaufspreises festgesetzt werden.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>ARTIKEL 3 \u2013 ZAHLUNG<\/strong><br>Verbindlichkeiten des K\u00e4ufers\/Auftraggebers uns gegen\u00fcber gelten als Lieferschulden. Sofern nicht ausdr\u00fccklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, hat die Zahlung zum Zeitpunkt der Bekanntgabe des Transporttermins zu erfolgen. Der K\u00e4ufer muss die Bearbeitungszeit der Bank ber\u00fccksichtigen. Sollte die Zahlung nicht beim Verk\u00e4ufer eingegangen sein, schuldet der K\u00e4ufer 100 % der Stornokosten des geplanten Transports und\/oder der Montage.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Erfolgt die Zahlung dennoch nicht und wurde auch nicht ausdr\u00fccklich ein anderer Zahlungszeitpunkt schriftlich vereinbart oder wurde ausdr\u00fccklich ein anderer Zahlungszeitpunkt vereinbart und erfolgt die Zahlung nicht zum vereinbarten Zeitpunkt, so haben wir Anspruch auf die gesetzlichen Zinsen zuz\u00fcglich 2 % auf den Betrag. Wird j\u00e4hrlich berechnet, berechnet einen Monat nach dem vereinbarten Zeitpunkt der (Bar-)Zahlung. Der verbleibende Teil des Monats ab dem Zeitpunkt, zu dem die Zahlung h\u00e4tte erfolgen sollen, gilt als ganzer Monat.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Etwaige Krankosten gehen, sofern nicht anders vereinbart, zu Lasten des K\u00e4ufers.<br>Bei \u00dcberschreitung der Zahlungsfrist ger\u00e4t der Auftraggeber von Rechtswegen in Verzug, nachdem er vom Auftragnehmer mindestens einmal zur Zahlung innerhalb einer angemessenen Frist aufgefordert wurde. In diesem Fall schuldet der Kunde die gesetzlichen (Handels-)Zinsen auf den geschuldeten Betrag ab dem Datum, an dem der geschuldete Betrag f\u00e4llig geworden ist, bis zum Zeitpunkt der Zahlung. Dar\u00fcber hinaus tr\u00e4gt der Kunde alle gerichtlichen und au\u00dfergerichtlichen Inkassokosten, nachdem der Kunde in Verzug geraten ist, mit einem Mindestbetrag von 40,00 \u20ac. Muss der Auftragnehmer nach F\u00e4lligkeit Inkassoma\u00dfnahmen ergreifen, schuldet der Auftraggeber, der in Aus\u00fcbung seines Berufes oder Gewerbes handelt, au\u00dfergerichtliche Kosten gem\u00e4\u00df Rapport Voorwerk II. Die Inkassokosten werden f\u00fcr Verbraucher gem\u00e4\u00df der \u201eVerordnung \u00fcber die Entsch\u00e4digung au\u00dfergerichtlicher Inkassokosten 2012\u201c berechnet.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>ARTIKEL 4 \u2013 GARANTIE<\/strong><br>F\u00fcr neue Wohnwagen und Neuteile gilt ausschlie\u00dflich die vom Hersteller bzw. Importeur gew\u00e4hrte Garantie.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die Garantie f\u00fcr gebrauchte Wohnwagen gilt nur f\u00fcr die Dauer, die auf der R\u00fcckseite dieses Kaufvertrags angegeben und vereinbart ist.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>ARTIKEL 5 \u2013 EIGENTUMSVORBEHALT<\/strong><br>Der gelieferte Wohnwagen oder sonstige Gegenstand bleibt Eigentum des Verk\u00e4ufers, solange der K\u00e4ufer seine gesamten Verbindlichkeiten aus diesem Kaufvertrag nicht vollst\u00e4ndig bezahlt hat. Solange das Eigentum an dem Wohnwagen oder einer anderen Sache nicht auf den K\u00e4ufer \u00fcbergegangen ist, ist der K\u00e4ufer verpflichtet, die gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungen f\u00fcr die Nutzung des Wohnwagens sowie eine Versicherung gegen vollst\u00e4ndigen oder teilweisen Verlust (Kaskoversicherung) abzuschlie\u00dfen). Der K\u00e4ufer ist au\u00dferdem verpflichtet, den gelieferten Wohnwagen auf seine Kosten warten zu lassen. Der Verk\u00e4ufer ist nicht verpflichtet, den K\u00e4ufer in irgendeiner Weise von seiner Haftung als Halter des Wohnwagens zu entsch\u00e4digen. Andererseits stellt der Verk\u00e4ufer den K\u00e4ufer von Anspr\u00fcchen Dritter frei, die mit dem Eigentumsvorbehalt in Zusammenhang stehen k\u00f6nnen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>ARTIKEL 6 \u2013 VERKAUF MIT KAUF<\/strong><br>Wenn beim Verkauf eines neuen Wohnwagens oder eines anderen Gegenstands gegen den Kauf eines gebrauchten Wohnwagens oder eines anderen Gegenstands der K\u00e4ufer bis zur Lieferung des neuen Wohnwagens oder eines anderen Gegenstands weiterhin den alten Wohnwagen oder einen anderen Gegenstand nutzt, wird der letztere Wohnwagen oder ein anderer Gegenstand zun\u00e4chst zum Eigentum des Verk\u00e4ufers, nachdem die tats\u00e4chliche Lieferung an den Verk\u00e4ufer erfolgt ist.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Solange der K\u00e4ufer seinen gebrauchten Wohnwagen oder sonstigen Gegenstand weiterhin nutzt, erfolgt dies vollst\u00e4ndig auf seine Kosten und sein Risiko. Wenn der K\u00e4ufer zum Zeitpunkt der Lieferung des neuen Wohnwagens oder anderen Gegenstands an ihn durch den Verk\u00e4ufer, aus welchen Gr\u00fcnden auch immer, nicht in der Lage ist, seinen gebrauchten Wohnwagen oder anderen Gegenstand, den er in Zahlung geben m\u00f6chte, zu liefern, ist der K\u00e4ufer dennoch zur Lieferung eines neuen Wohnwagens oder eines anderen Artikels verpflichtet.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Erwirbt der Verk\u00e4ufer laut Kaufvertrag einen gebrauchten Wohnwagen oder sonstigen Gegenstand vom K\u00e4ufer, und der Verk\u00e4ufer hat den gebrauchten Wohnwagen oder sonstigen Gegenstand jedoch nicht besichtigt, so kommt der Kaufvertrag auf Grundlage der vom K\u00e4ufer gemachten Angaben hier zustande . Die Einzelheiten \u00fcber den Zustand des vom Verk\u00e4ufer erworbenen gebrauchten Wohnwagens oder sonstigen Gegenstands werden im Kaufvertrag festgehalten. Werden bei der tats\u00e4chlichen \u00dcbergabe des gebrauchten Wohnwagens oder eines anderen zur Durchf\u00fchrung des Kaufvertrages erworbenen Gegenstands M\u00e4ngel festgestellt, die dem Verk\u00e4ufer laut Kaufabrechnung nicht bekannt sein konnten oder vom K\u00e4ufer verschwiegen wurden, sind die Kosten hierf\u00fcr zu tragen. Die Reparatur dieser M\u00e4ngel und\/oder die m\u00f6gliche Wertminderung infolge dieser M\u00e4ngel ohne vorherige Inverzugsetzung wird vom Verk\u00e4ufer dem K\u00e4ufer in einer bestimmten Weise in Rechnung gestellt. Diese Kosten bzw. Wertminderungen werden mit dem an den K\u00e4ufer zu zahlenden Kaufpreis verrechnet. Sollten sich die Parteien \u00fcber die H\u00f6he dieser Kosten oder Wertminderungen uneinig sein, werden sowohl K\u00e4ufer als auch Verk\u00e4ufer jeweils einen unabh\u00e4ngigen Schadensgutachter beauftragen, um die endg\u00fcltige H\u00f6he des Schadens bzw. der Wertminderung zu ermitteln. Die Kosten der beauftragten Sachverst\u00e4ndigen gehen insoweit zu Lasten der unterlegenen Partei. Im Falle einer diesbez\u00fcglichen Einigung tr\u00e4gt jede Partei die Kosten des von ihr beauftragten Sachverst\u00e4ndigen. Kommen die beiden unabh\u00e4ngigen Schadensregulierer nicht zu einem einstimmigen Ergebnis, ernennen sie gemeinsam einen Schiedsrichter. Im Falle eines Vergleichs tragen die Parteien die Kosten des Schiedsverfahrens zu gleichen Teilen, wobei jede Partei die Kosten des von ihr beauftragten Sachverst\u00e4ndigen tr\u00e4gt. Kommt es im Schiedsverfahren zu keinem Kompromiss, haftet die unterlegene Partei f\u00fcr die Gesamtkosten, sowohl des Schiedsverfahrens als auch der Beurteilungen<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"GRIFTDIJK B.V. 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